Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
Ortsgruppe Kempten


       

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Hermann Kathan 2009

       

Abschließende Entscheidung zu Reichsbahnerrenten

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung zu den Reichsbahnrenten vom 30. August 2005, veröffentlicht am 11. Oktober 2005 den Anspruch ehemaliger Angehöriger der Deutschen Reichsbahn auf Gewährung einer höheren Rente aufgrund der Reichsbahnzusatzversorgung von 1956 nicht anerkannt. Die dritte Kammer des 1. Senats hat im Vorprüfungsverfahren den Antrag auf bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung zum vorgenannten Thema zurückgewiesen.

Damit dürfte nunmehr feststehen, dass nach Ausschöpfung des Rechtsweges keine Hoffnung mehr besteht, den Anspruch der Reichsbahner durchzusetzen. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Ansprüche durch frühere Entscheidungen der Bundesregierung zur Anwendung einer höheren Beitragsbemessungsgrenze von 1 250 Mark befriedigt seien. Darüber hinaus wird auch auf die höhere Anpassung der Renten in den Jahren 1990 und 1991 verwiesen. Ein Vergleich mit Pensionären und Rentnern der Deutschen Bundesbahn käme nicht in Betracht, da der Gesetzgeber nicht verpflichtet sei, die Betroffenen so zu behandeln als hätten sie ihre Erwerbsbiografie in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt.

In Anbetracht dieser Entscheidung muss auch davon ausgegangen werden, dass alle Bemühungen, über den politischen Bereich etwas zu bewegen, erfolglos sein werden. Dies gilt sowohl aus fiskalischen Gesichtspunkten als auch durch die eindeutigen Hinweise des Verfassungsgerichts, dass durch die besseren Anrechnungsvorschriften im SGB VI die Leistungsansprüche der Reichsbahner teilweise befriedigt worden sind.

Da es sich um ein sehr emotional geprägtes Thema handelt, wird die Enttäuschung bei vielen Kollegen groß sein. Wir bedauern aber außerordentlich, dass wir in Anbetracht der Rechtssetzung keine Möglichkeit sehen, die Ansprüche der Reichsbahner zu realisieren.

(mitgeteilt durch den GDL Bundevorstand)