Jedem GDL-Mitglied ein Anspruch auf Rechtsschutz und Rechtsberatung im Umfang der Satzung der GDL.
Dieser umfasst einen
sogenannten Berufshaftpflichtrechtsschutz in allen Angelegenheiten, die
mit dem Arbeitsverhältnis des Mitgliedes im Zusammenhang stehen
(Arbeitsrecht einschließlich Haftpflichtsachen). Dieses
schließt auch den Rechtsschutz in Sozialrechtssachen ein.
Weiterhin gewährt
die GDL den Mitgliedern und ihren Familien einen privaten Basis-
Familienrechtsschutz auf diversen Gebieten des Civil-, Straf- und
Öffentlichen Rechts.
Daneben besteht
für jedes Mitglied, das in einem Unternehmen des DB Konzerns
beschäftigt ist, in Fällen strafrechtlicher Relevanz im
Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis in Korrespondenz mit dem DB
Konzern und dessen Versicherer ein Rechtsschutz in Strafrechtssachen.
Der GDL Bezirk Bayern vermittelt hier eine möglichst zügige
Abwicklung des Verfahrens bzw. unterstützt seine Mitglieder dabei.
Diese vorgenannten Leistungen sind für das Mitglied (und dessen Familie) kostenfrei
bzw. mit dem GDL- Mitgliedsbeitrag abgegolten. Lediglich in einigen
Fällen des Familienrechtsschutzes ist ein geringer
Selbstbeteiligungsbetrag vorgesehen. Die Notwendigkeit des Abschlusses einer zusätzlichen, meist sehr kostenintensiven Rechtsschutzversicherung entfällt daher.
Der
Basis-Familienrechtsschutz kann auch noch durch zusätzliche,
kostengünstige Rechtsschutzpakete - diese gewähren unter
anderem Rechtsschutz in den oft anfallenden Verkehrs-, Steuer- und
Versicherungsrechtssachen; auch für den nichtehelichen
Lebenspartner - erweitert werden, der somit den Betreffenden in fast
allen Rechtslagen schützt. Inhaber dieser Rechtsschutzpakete sind
zusätzlich von jeglichen der vorgenannten
Selbstbeteiligungbeiträgen befreit.
DEVK- Rechtsschutzpass
DEVK-
Familienrechtsschutz- Antrag
(benötigt Unterschrift des OG- Vorsitzenden!)
DEVK-
Multirechtsschutz- Antrag
Schließlich besteht im Rahmen des obgenannten Umfanges auch die Möglichkeit, sich kostenlos in der
GDL Bezirksgeschäftsstelle in
München
nach einem individuell vereinbarten Beratungstermin rechtlich beraten zu lassen.
Hinsichtlich der in
Rechtsschutzangelegenheiten zwingend einzuhaltenden Verfahrensweise
sowie des Umfanges des Rechtsschutzes im Einzelfalle lesen Sie bitte unsere
dementsprechenden Informationen auf unserer Seite Rechtsschutzformalia bzw. wenden Sie sich an Ihren
Ortsgruppenvorsitzenden bzw. direkt an unsere
Bezirksgeschäftsstelle.
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